Kommentar zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes

Quelle: pixabay.com

Mit den Stimmen der hiesigen Bundestagsabgeordneten Stefan Müller (CSU) und Martina Stamm-Fibich (SPD) wurde das höchst umstrittene, verschärfte und bürgerfeindliche neue Infektionsschutzgesetz mit der sogenannten „Notbremse“ am 21.04.2021 durch den deutschen Bundestag verabschiedet.


Die kommunalen Mandatsträger der AfD im Wahlkreis Erlangen / Erlangen-Höchstadt hatten die Abgeordneten des Wahlkreises in einem offenen Brief vorab gebeten, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu verweigern.


Die AfD-Bundestagsfraktion und Frau Dassler von der FDP kamen dieser Bitte nach und verweigerten dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung.


Christian Beßler, Bundestagsdirektkandidat der AfD im Wahlkreis 242, bezieht hierzu Stellung: „Dieses neue Gesetz richtet sich gegen das föderale System der Bundesrepublik Deutschland und gegen die durch das Grundgesetz geschützten Grund- und Freiheitsrechte. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen, etwa bei der Impfstoffbeschaffung, abzulenken.“


Bündnis 90/Die Grünen, die die nächste Kanzlerin stellen wollen, übernahmen erst gar keine Verantwortung und enthielten sich der Stimme.


Christian Beßler meint zum Verhalten der „Grünen“: „Das Abstimmungsverhalten der „Grünen“ zeigt einmal mehr, dass sie nicht in der Lage sind Verantwortung für die Interessen unserer Mitbürger zu übernehmen.“

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